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HEUTE: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung am 03. Dezember 2021


Mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Meschen mit Behinderungen!

Menschen mit Behinderungen müssen viel mehr Entscheidungen über ihre Lebensverhältnisse selbst treffen können. 

Dies bindet die Selbstbestimmung bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie Mitbestimmung  über die Art und Weise der Unterstützungsleistungen mit ein.

Das ist ein zentrales Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention.

Der zukünftigen Ausgestaltung des Betreuungsrechts kommt dabei ein wichtige Rolle zu.

Bei einer Fachtagung der Selbstvertreter vergangener Woche, forderten Kongressteilnehmer: "Wir können selbst entscheiden, die rechtlichen Betreuer:innen müssen uns dabei unterstützen".

Die stellvertretende Vorsitzende Frau Hildegard Metzger und der Behindertenbeauftragte Holger Kiesel begrüßen einen lang erwarteten Paradigmenwechsel und freuen sich darüber, dass die Aufgabenbereiche der gesetzlichen Betreuer:innen deutlicher im Sinne der betreuten Personen festgelegt werden.

Abschließend stellte die Vorsitzende des Landes-Ausschusses Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter klar, "niemand darf über unseren Kopf hinweg Entscheidungen treffen, die mein Leben angehen. Ich will, dass meine rechtliche Betreuerin alles mit mir bespricht und meine Meinung vertritt."

Das neue Gesetz zu den rechtlichen Betreuungen soll am 01.01.2023 in Kraft treten.

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