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Infoveranstaltung für die Bewohner*innenvertretung zum neuen BTHG


Heute gab es eine Informationsveranstaltung für die Bewohner*innenvertretung. Sie hieß:

Bundes-Teilhabe-Gesetz

Was ändert sich in den Wohn-stätten?

Frau Rengnath von der Beratungsstelle der Lebenshilfe Amberg-Sulzbach hat Informationen gegeben.

Sie hat gesagt:

Machen Sie sich keine Sorgen!

Sie können weiter im Wohnheim wohnen.

Sie bekommen Taschen-geld und Kleider-geld.

Vielleicht bekommen Sie jetzt sogar mehr Geld als vorher.

Der Bezirk zahlt den Mitarbeitern den gleichen Lohn wie vorher.

Es wird nicht weniger Mitarbeiter geben.

Aber auch nicht mehr.

So ist es bis jetzt:

Der Bezirk zahlt Geld an die Wohn-stätte.

Dafür bekommen Sie:

  • Miete
  • Haus-meister, Küche, Wäscherei
  • Taschen-geld
  • Essen, Trinken
  • Betreuung, Pflege
  • Kleider-geld

So ist es ab 01. Januar 2020:

Die Wohnstätte bekommt weniger Geld vom Bezirk.

Das Geld ist nur noch für die Betreuung und Pflege.

Sie bekommen jetzt auch Geld vom Bezirk.

Das Geld heißt Grund-sicherung.

Sie dürfen das Geld nicht behalten!

Sie müssen davon etwas an die Wohn-stätte bezahlen:

  • Für Essen und Trinken
  • Für Strom, Heizung und Wasser
  • Für Ihr Zimmer, also die Miete

Nicht alle Bewohner bekommen Geld vom Bezirk.

Zum Beispiel:

Man verdient wenig Geld in der Werkstatt: Dann bekommt man viel Grund-sicherungs-geld.

Man verdient viel Geld in der Werkstatt: Dann bekommt man weniger Grund-sicherungs-geld.

Man bekommt kein Grund-sicherungs-geld wenn man ganz viel Geld verdient. Oder eine Altersrente oder eine Erwerbs-unfähigkeits-rente.

Sie bekommen Grund-sicherungs-geld.

Dieses Geld dürfen Sie behalten:

Das Taschen-geld.

Das Kleider-geld.

Wenn im Ausweis ein "G" steht sogar ein bisschen mehr.

Wohn- und Betreuungsvertrag

Damit die Wohn-stätte Geld von ihnen bekommt, wird ein Vertrag mit Ihnen gemacht.

Im Vertrag steht, wieviel Sie an die Wohn-stätte bezahlen müssen.

Für Ihren Lebens-unterhalt:

  • zum Beispiel für Essen und Trinken
  • und für Strom und Heizung
  • und für Ihr Zimmer.

Im Vertrag steht auch, wie viel der Bezirk der Wohn-stätte für die Mitarbeiter bezahlt.

Den Vertrag nennt man "Wohn- und Betreuungsvertrag".

Wie bekommt die Wohn-stätte das Geld von Ihnen?

Sie oder Ihr Betreuer müssen die Wohn-stätte bezahlen.

Sie bekommen von der Wohn-stätte jeden monat eine Rechnung. Sie müssen diese rechnung dann pünktlich überweisen.

Oder

Sie erlauben der Wohn-stätte, jeden Monat das Geld von Ihrem Konto zu holen. Sie müssen das der Wohn-stätte schriftlich erlauben. Das nennt man dann "Einzugs-Ermächtigung"

Einverständnis-Erklärungen:

Sie müssen jetzt viele Entscheidungen treffen:

Es reicht nicht, wenn Sie nur darüber sprechen.

Sie müssen dafür unterschreiben: den Wohn- und Betreuungsvertrag.

Wenn Sie mit dem neuen Wohn- und Betreuungsvertrag nicht einverstanden sind, dann unterschreiben Sie ihn nicht.

Wenn Sie den Wohn- und Betreuungsvertrag nicht unterschreiben:

Dann können Sie nicht mehr in den Wohn-stätten betreut werden. Und nicht mehr dort wohnen.

Das ist ganz wichtig:

Sprechen Sie mit Ihrem gesetzlichen Betreuer.

Vielleicht haben Sie noch Fagen?

Vielleicht wollen Sie etwas anderes?

Vielleicht wollen Sie ausziehen?

Wenn Sie noch Fragen haben:

Ist es gut, wenn Sie mit uns sprechen.

Text von Julia Rengnath, Beratungsstelle der Lebenshilfe Amberg-Sulzbach e.V. und von Frank Horchheimer und Barbara Dengler, überarbeitet durch die Beratungsstelle der Lebenshilfe Amberg-Sulzbach e.V. und die Jura-Wohnstätten e.V.
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Bewohnervertretung