Neue Besuchsregeln
Liebe Besucher*innen,
durch die Lockerungen der 13. BayIfSMV konnten auch wir unsere Besuchsregeln aktualisieren.
Ab sofort können Sie unsere Assistenznehmer*innen unter folgenden Voraussetzungen besuchen:
- Ein Besuch ist jederzeit nach telefonischer Anmeldung unter 09621/960450 oder auf der Wohngruppe möglich.
- Jede*r Besucher*in hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
- Bei einem Inzidenzwert unter 50 ist kein Testnachweis erforderlich.
- Auch weiterhin ist der Besuch nur in den dafür vorgesehenen Besuchsräumen und Besuchszonen im Garten möglich.
Bild von congerdesign auf PixabayZurück