Neue Besuchsregeln
Liebe Besucher:innen
Ab sofort können unsere Assistenznehmer:innen unter folgenden Voraussetzungen besucht werden:
- Eine telefonische Anmeldung ist nicht mehr nötig.
- Jede:r Besucher:in hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für nicht Gemimpfte und nicht Genesene gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
- Für Besucher:innen die nicht geimpft oder genesen sind, ist inzidenzunabhängig ein negatives Testergebnis (Schnelltest nicht älter als 48h oder ein PCR-Test nicht älter als 48h) mitzubringen.
- Besuche können ab sofort wieder in den Zimmern der Assistenznehmer:innen möglich, wie auch in den Besuchsräumen und Besuchszonen im Garten
Bild von congerdesign auf PixabayZurück